Anerkennung von Praktika

Welche Kriterien du für die Anerkennung von Pädagogisch Praktischen Studien erfüllen musst, erfährst du in diesem Beitrag.

Bachelorstudium

Modul 2: Einführungspraktikum A und B: Tätigkeiten im schulischen Kontext, z.B.

Nachmittagsbetreuung, Nachhilfe in einem Institut, Tätigkeit in Musikschule (Anstellung oder Werkvertrag) … im Ausmaß von 45 – 50 Stunden (2ECTS-AP)

Modul 4: Praktikum A und B: Unterrichtstätigkeit im Fach im Ausmaß von 3 Stunden / Woche in einem Semester

Modul 5: Vertiefungspraktikum A und B: Unterrichtstätigkeit im Fach im Ausmaß von 3 Stunden/ Woche in einem Semester

Eines der 4 Praktika aus den Modulen 4 und 5 kann auch durch fachfremden Unterricht anerkannt werden.

Ein Praktikum im Fach inkl. bildungswissenschaftlicher Begleitung im BW 5 kann durch ein Themenmodul (spezielles PLUS-Angebot) anerkannt werden (interne Anerkennung). In diesem Fall sind die anderen 3 Praktika aus den Modulen 4 und 5 in den Fächern/Spezialisierung zu belegen.

Masterstudium

BW M 6.1 Masterpraktikum (Teil der PPS) inkl. Bildungswissenschaftliche Begleitung (20 ECTS) „20 ECTS-Variante“

(Unterrichts)Tätigkeit im äquivalenten Ausmaß von min. 10 Stunden / Woche für die Dauer eines Schulsemesters oder 5 Stunden / Woche in zwei Schulsemestern im schulischen Kontext, inkl. Mitarbeit in Schulorganisation und außerunterrichtlichen Tätigkeiten, eine Begleitung der Tätigkeit muss gegeben sein, z.B. Begleitung in der Induktionsphase, Mentoring, Begleitung durch

Dienstgeber, Angebote der Hochschulen. Sollten keine Begleitangebote im Rahmen der Anstellung gegeben sein, dann ist die BW Begleitung an einer anbietenden Institution im Cluster zu belegen.

BW M 6.2.1 Praxiserfahrungen in pädagogischen Feldern inkl. bildungswissenschaftliche Begleitung (3 ECTS) – „3 ECTS-Variante“

(Unterrichts)Tätigkeit im Ausmaß von min. 3 Stunden / Woche für die Dauer eines Semesters im schulischen Kontext

Anerkannte Praxisfelder für beide Varianten:

Unterrichtstätigkeit (überwiegender (= mehr als 50%) Teil des Unterrichts muss in einem der studierten Fächer erfolgen)
Projekte der Partnerinstitutionen im Cluster Mitte in Absprache (Zustimmung) mit dem jeweiligen PPs-Zentrum am Standort z.B. Bildungslabore (PLUS) Linzer Projekt Praxissemester
Sprachassistenz bzw. Unterricht im Ausland im erforderlichen Ausmaß (auch fachfremd)
Mitarbeit bei schulischen Projekten im Bereich der studierten Fächer und Lehrplankontext der Schule unter Einbezug von Schüler/innenkontakt

Nicht anerkannt werden z.B.:

Mitarbeit in Vereinen (Feuerwehr, Rettung, Musik, Sport)
Nachmittagsbetreuung
Nachhilfe

Wenn Studierende ein Praxisfeld wählen, dass durch diese Aufzählungen nicht abgedeckt ist, wird empfohlen, vor Absolvierung die Zustimmung für die Anerkennung einzuholen.

Außerschulischen Tätigkeiten können im Rahmen der im Masterstudien vorgesehenen freien Wahlfächer (4 ECTS-AP) oder im Rahmen des kleinen Praktikums der im Modul BW M 6.2.3 vorgesehenen freien Wahlfächer (8 ECTS-AP) zur Anerkennung vorgelegt werden.

Quelle: https://lehramt-salzburg.at/blog/2020/11/04/kriterien-fuer-die-anerkennung-von-paedagogisch-praktischen-studien-praktikum/

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